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Anleitung zum Ausfüllen des ESTA-Antrags

Bearbeitet: Feb 08, 2020  | Stichworte: ESTA-Anwendungsleitfaden, ESTA

Seit über einem Jahrzehnt erleichtert das ESTA Visa Waiver Programm touristische und geschäftliche Reisen in die USA. Seit seiner Einführung hat es zahlreiche Änderungen an den Antragsanforderungen gegeben, die sich durch Erweiterungen der Antragsformularanforderungen insbesondere auf Berechtigung und Sicherheitsüberprüfung beziehen.

Das ESTA unterscheidet sich stark von anderen konventionellen Visa. Zunächst einmal handelt es sich beim ESTA um eine „Visumbefreiung“, es ist also kein Visum im eigentlichen Sinne. Das ESTA bietet Reisenden die schnelle Möglichkeit, für eine kurze Dauer in das Land zu reisen. Nachdem der Zweck der Reise erfüllt wurde, müssen sie die USA wieder verlassen. Konventionelle Visa hingegen gestatten die Einreise für bestimmte Zwecke und mit einer längeren Aufenthaltsdauer im Vergleich zu einem ESTA.

Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass ein ESTA US-BesucherInnen keine gesetzlichen Rechte überträgt, wie sie US-StaatsbürgerInnen oder InhaberInnen einer Green Card oder eines Arbeitsvisums für die USA haben. Personen, die über ein Visum verfügen, dürfen beispielsweise in die USA reisen und dort bleiben, bis der Zweck, zu dem das Visum ausgestellt wurde, erfüllt wurde, und erhalten bestimmte Einwanderungsrechte. ESTA-Reisende dürfen für eine kurze Dauer für Geschäfte oder Freizeit einreisen, wenn sie nicht länger als 90 Tage bleiben, während Personen mit einem US-Visum so lange im Land bleiben dürfen, bis der Zweck ihres Aufenthalts erfüllt ist, selbst wenn das erst nach zehn Jahren eintritt.

Personen mit gültigen US-Visa müssen keinen Antrag auf eine ESTA-Visumbefreiung stellen. Anders gesagt, Personen mit gültigem Visum müssen keine Reisegenehmigung beantragen, da ihr Visum die Funktion der Reisegenehmigung erfüllt. Entsprechend dem Artikel von U.S. Customs and Border Protection (2017) stellen beide Visumformen keine Einreisegarantie dar, auch wenn sie belegen, dass die Konsulate im anderen Land die Reise genehmigt haben. Es liegt im Ermessen der US-amerikanischen Einwanderungsbehörden, die Zulässigkeit von Reiseanträgen festzulegen, und sie müssen die Genehmigung oder Ablehnung von Reisen nicht rechtfertigen.

Unabhängig davon können Personen ein ESTA beantragen, wenn die Berechtigungsanforderungen erfüllt werden und der beabsichtigte Zweck in dem kurzen Zeitraum von 90 Tagen erfüllt werden kann. Ein Person ist zu einer Einreise im Rahmen des ESTA Visa Waiver Program berechtigt, wenn sie aus einem der 41 im Waiver Program vertretenen Länder stammt. Dabei handelt es sich um folgende Länder: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Malta, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. Antragsteller müssen nicht nur BürgerInnen eines dieser Länder sein, sondern auch die folgenden Berechtigungsanforderungen erfüllen:

  • Antragsteller dürfen nicht Inhaber eines Besuchervisums sein.
  • Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 90 Tage.
  • Die Reise sollte zu Freizeit- oder Geschäftszwecken erfolgen, da für diese Zwecke keine verlängerte Aufenthaltszeit erforderlich ist, weswegen auch kein langwieriges Antragsverfahren erforderlich ist.
  • Ein gültiger Reisepass wurde rechtmäßig von einem am Visa Waiver Program teilnehmenden Land ausgestellt.
  • Die geplante Reise endet nicht in einem zusammenhängenden oder benachbarten Gebiet, sofern der Antragsteller nicht in dem Land wohnhaft ist.
  • Angemessene Rechtfertigung an U.S. Customs and Border Protection für die Zulässigkeit im Rahmen des Gesetzes zu Einwanderung und Staatsangehörigkeit
  • Durch biometrische Indikatoren, einen gültigen Reisepass und persönliche Angaben wird belegt, dass alle für den Visumantrag erforderlichen Bedingungen erfüllt werden.
  • Eine Person ist berechtigt, wenn sie keine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit, das Wohlbefinden und den Schutz der USA darstellt, insbesondere nach den Ereignissen vom 11. September 2001.

Wenn ein Antragsteller alle Berechtigungsanforderungen erfüllt, müssen weitere Anforderungen erfüllt werden. Erstens muss die Person über einen gültigen Reisepass aus einem der 41 an dem Visa Waiver Program teilnehmenden Länder verfügen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung, die während des Antragsverfahrens bestätigt werden muss, da sie für die Zulässigkeitsbestimmung notwendige Informationen enthält. Antragsteller dürfen kein Besuchervisum haben, da es die Notwendigkeit eines ESTA-Antrags aufhebt.

McNeill, Carafano, Dean, & Sales (2009) haben einen Schwerpunkt auf den Zahlungsmechanismus gelegt, da viele Menschen nicht ausreichend über sichere Zahlungen informiert sind. Sie benötigen eine gültige Visa-Karte, MasterCard, American Express oder Discover Card, da diese Kartentypen von der Regierung als sicher anerkannt werden und den finanziellen Anforderungen der staatlichen Behörden entsprechen.

Die Gebühren können später bezahlt werden, auch wenn der Eindruck entstehen kann, dass die Zahlung sofort getätigt werden muss. Antragsteller haben nach Einreichen des Antrags sieben Tage Zeit, um die Zahlung vorzunehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verliert der Antrag seine Gültigkeit und der Antragsteller muss von vorne beginnen. Gleiches gilt für Gruppenanträge, wobei die siebentägige Frist erst nach Einreichen des letzten Antrags beginnt. Wie bei individuellen Anträgen wird auch die Gruppen-ID aufgelöst und die Kontaktperson muss die Anträge erneut einreichen. McNeill, Carafano, Dean, & Sales (2009) zufolge soll diese Richtlinie die Antragsbearbeitung erleichtern und die Antragsdauer verkürzen.

Durch die Einführung eines erweiterten ESTA wurden zusätzliche Voraussetzungen aufgenommen, die erfüllt werden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten. Seit 2014 gibt es zusätzliche Fragen zu Namen und Aliasnamen, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern, nationaler Identifikationsnummer und Beschäftigungsinformationen, die im Rahmen verschärfter Prüfungsmaßnahmen der für die Einwanderung zuständigen Behörden hinzugefügt wurden. Die Beschäftigungsinformationen wurden als Teil von Abschnitt 214b des Gesetzes zu Einwanderung und Staatsangehörigkeit hinzugefügt, da sie die Eignung unter diesen gesetzlichen Vorgaben aufzeigen. Antragsteller müssen diese Angaben daher machen, um ihren Reisezweck zu rechtfertigen.

Basierend auf den Berechtigungs- und Antragsvoraussetzungen kann die ESTA-Visumbefreiung einfach als eine vorübergehende Reisegenehmigung gesehen werden. Ein ESTA ist erforderlich für Reisen in die USA für eine kurze Dauer von unter 90 Tagen; es wurde also für touristische und geschäftliche Aktivitäten geschaffen, die kurze oder bestimmte Zeit dauern. Ein flexibles Visumbefreiungsprogramm sorgt für mehr aufrichtige Geschäftsreisende und Touristen in die USA mit einem positiven Beitrag für den Tourismus und die US-Wirtschaft insgesamt. Wenn der Besuch auf länger als die 90-tägige Dauer verlängert werden muss, müssen Reisende ein US-Visum beantragen.

Antragsteller müssen keine Reisebuchung vorgenommen haben, um einen ESTA-Antrag zu stellen. Die Reiseinformationen müssen während des Antragsverfahrens nicht gegeben werden, Sie benötigen aber eine Kontaktperson in den USA und eine Adresse und müssen, wenn es sich um einen Transit handelt, diese Informationen in den Abschnitt „Reiseinformationen“ eintragen. Selbst wenn ein eingereichter Antrag Fehler enthält, können Korrekturen vorgenommen werden (Duckett, 2016). Antragsteller müssen wissen, dass einige Felder wie Reisepassnummer oder Ausstellungsland nicht geändert werden können. Hierfür muss ein neuer Antrag gestellt und die Gebühr erneut entrichtet werden.

Antragsteller sehen sich manchmal Problemen in Bezug auf ihren Namen und Daten auf wichtigen Reisedokumenten wie Reisepässen gegenüber. Beispielsweise enthalten einige Namen Buchstaben, die nicht im englischen Alphabet vorkommen und zu orthographischen Schwierigkeiten auf ESTA-Anträgen führen. In diesem Fall ist auf dem maschinenlesbaren Teil des Reisepasses die Universalorthographie der jeweiligen Namen angegeben. Reisepässe, die in Kürze ablaufen, haben Antragstellern ebenfalls schon Kopfzerbrechen bereitet, da das Ablaufdatum während des Aufenthalts in den USA liegt (Siskin, 2014).

Die Ergebnisse eines Antrags werden üblicherweise direkt nach dem Einreichen bereitgestellt, da das ESTA-Genehmigungsverfahren größtenteils automatisiert ist. Wenn die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, dauert es höchstens 72 Stunden, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Sie können die Antwort über die Antragsstatus-Website oder per E-Mail einsehen, wenn Sie in Ihrem ESTA-Antrag eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Es gibt drei mögliche Antworten auf einen ESTA-Antrag, und zwar: „Genehmigung erteilt“, „Reise nicht genehmigt“ und „Genehmigung ausstehend “. Die Entscheidung „Reise nicht genehmigt“ ist keine Einreiseverweigerung, sondern das Verbot, im Rahmen des Visa Waiver Program in die USA zu reisen. In diesem Fall müssen Sie ein B1-Geschäftsvisum, ein B2-Touristenvisum oder ein C1-Transitvisum beantragen. Auch „Genehmigung ausstehend“ steht nicht für ein negatives Ergebnis, sondern gibt nur an, dass U.S. Customs and Border Protection mehr Zeit benötigt, um den Antrag zu bearbeiten und das Ergebnis festzulegen.

Verweise

  1. Duckett, G. (2016). Travel in the United States of America: Questions and Answers. Singapore: George Duckett.
  2. McNeill, J. B., Carafano, J. J., Dean, J., & Sales, N. A. (2009). Visa Waiver Program: A Plan to Build on Success. Heritage Foundation Backgrounder, 9.
  3. Siskin, A. (2014). Visa Waiver Program. Congressional Research Service.
  4. U.S Customs and Border Protection. (2017). Travel. Retrieved from U.S Customs and Border Protection: https://www.cbp.gov/travel
  5. U.S Customs and Border Protection. (2017). U.S Customs and Border Protection. Retrieved from Department of Homeland Security: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/