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ESTA Visa Waiver Datenschutz

Bearbeitet: Jan 21, 2024  | Stichworte: ESTA, Programm für visumfreies Reisen, ESTA-Datenschutz

Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist ein automatisiertes System, das vom United States Department of Homeland Security (DHS) verwendet wird, um die Berechtigung von Besuchern zur Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) zu bestimmen. Im Rahmen dieses Programms können Bürger der teilnehmenden Länder zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in die Vereinigten Staaten reisen, ohne ein Visum zu beantragen. ESTA hat zwar das Verfahren für die Einreise in die USA vereinfacht, aber auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes der von den Antragstellern erhobenen Daten aufgeworfen. In diesem Artikel wird untersucht, wie die Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) und das DHS mit den Daten der ESTA-Antragsteller umgehen und unter welchen Umständen diese Daten an Dritte weitergegeben werden können.

Erhebung und Verwendung von Daten durch CBP und DHS

Bei der Beantragung eines ESTA müssen Reisende detaillierte persönliche Angaben machen. Dazu gehören biografische Daten (z. B. Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit), Angaben zum Reisepass und Antworten auf Fragen zu Vorstrafen, übertragbaren Krankheiten und früheren Reisen in bestimmte Länder. Der Hauptzweck der Erfassung dieser Informationen besteht darin, die Berechtigung des Reisenden zur Einreise in die USA im Rahmen des VWP zu beurteilen.

Für die Prüfung der ESTA-Anträge ist das CBP, eine Abteilung des DHS, zuständig. Die übermittelten Informationen werden mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen, darunter Strafverfolgungs-, Einwanderungs- und Terrorismusbekämpfungsdatenbanken, um festzustellen, ob der Antragsteller ein Sicherheits- oder Strafverfolgungsrisiko darstellt. Das CBP setzt fortschrittliche Datenanalyse- und Risikobewertungstechniken ein, um Personen zu kennzeichnen, die möglicherweise einer weiteren Prüfung bedürfen oder nicht für Reisen im Rahmen des VWP in Frage kommen. Dieser Prozess ist entscheidend für die Erhöhung der Grenzsicherheit bei gleichzeitiger Erleichterung des legalen Reisens.

Gemeinsame Nutzung von Daten mit Drittparteien

Die Weitergabe von ESTA-Daten an Dritte ist ein Thema von besonderem Interesse und Anlass zur Sorge. Das DHS hat mit bestimmten ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen Vereinbarungen zum Zweck des Informationsaustauschs getroffen, um die Sicherheit zu erhöhen. Im Rahmen dieser Abkommen können ESTA-Daten an ausländische Regierungen weitergegeben werden, jedoch nur in Übereinstimmung mit dem US-Recht und internationalen Abkommen. Diese Weitergabe ist in der Regel auf Informationen beschränkt, die zur Verhinderung von Terrorismus oder anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen relevant sind.

Neben ausländischen Regierungen kann das DHS ESTA-Daten auch an andere US-Regierungsbehörden weitergeben, wenn dies mit seinem Auftrag vereinbar ist. Zu diesen Behörden gehören u. a. das Außenministerium, das Federal Bureau of Investigation (FBI) und das National Counterterrorism Center (NCTC). Die gemeinsame Nutzung von Daten erfolgt auf kontrollierte Weise und unterliegt strengen Protokollen und Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre und die bürgerlichen Freiheiten geschützt werden.

Die Daten werden nicht leichtfertig weitergegeben und bleiben im Rahmen der Vorschriften des Privacy Act System of Records Notice, die auf der DHS-Website zu finden sind. Es gibt einige wenige Fälle, in denen Daten außerhalb des ESTA-Rahmens weitergegeben werden können. Zu diesen Fällen gehören:

  • Die Weitergabe von Informationen an verschiedene Sektoren des DHS - Diese Weitergabe ist selektiv und unterteilt, so dass die Informationen nur dann verwendet werden dürfen, wenn die Verwendung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Sektors steht.
  • Konsularische Vertretungen des Außenministeriums - Diese Weitergabe erfolgt im Anschluss an die Verweigerung einer Reisegenehmigung und dient dem Zweck, die Beamten bei der Entscheidung über die Erteilung eines Visums auf der Grundlage der übermittelten Informationen zu unterstützen.
  • Weitergabe relevanter Informationen an anerkannte und ordnungsgemäße Bundes-, Landes-, Kommunal-, Stammes- und ausländische Regierungsbehörden - Dazu gehören auch andere gemeinsame Regierungseinrichtungen.
  • Das DHS kann die Weitergabe von Informationen beschließen, wenn es der Meinung ist, dass die Weitergabe der Informationen für die Terrorismusbekämpfung von unmittelbarem Nutzen sein kann, oder wenn sie für die Zusammenstellung von Informationen im Zusammenhang mit nationalen und/oder internationalen Überprüfungen des strafrechtlichen Hintergrunds verwendet werden.
  • Flug- und Schifffahrtsunternehmen - Die Unternehmen haben nur Zugang zu Ihrem Status. Sie erhalten keine anderen persönlichen Informationen als die, die sich direkt auf den endgültigen Status Ihrer ESTA-Reisegenehmigung beziehen.

Datenschutz und Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre

Das DHS und das CBP sind sich der Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten sehr wohl bewusst. Aus diesem Grund haben sie eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre von ESTA-Antragstellern getroffen. Zu diesen Maßnahmen gehören Datenverschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass die Daten sicher und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und -vorschriften behandelt werden.

Zusätzlich zu den technischen Sicherheitsvorkehrungen verfügt das DHS über Datenschutzrichtlinien und -verfahren, die die Erhebung, Verwendung, Weitergabe und Speicherung von ESTA-Daten regeln. Das DHS Privacy Office spielt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung, dass diese Richtlinien eingehalten und die Datenschutzrechte des Einzelnen respektiert werden. Die Antragsteller haben auch bestimmte Rechte in Bezug auf ihre Daten, darunter das Recht, auf ihren ESTA-Antrag zuzugreifen und die Korrektur von Ungenauigkeiten zu verlangen.

Aufbewahrung und Vernichtung von Daten

Die Aufbewahrung von ESTA-Daten ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Datenschutzes. Das DHS bewahrt ESTA-Informationen für einen Zeitraum auf, der mit seinem Auftrag und den rechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Im Allgemeinen werden ESTA-Daten für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Einreichung oder bis zum Ablauf des mit dem ESTA verbundenen Reisepasses aufbewahrt, je nachdem, was zuerst eintritt. Nach diesem Zeitraum werden die Daten für weitere zwölf Jahre archiviert, um die Strafverfolgung, die nationale Sicherheit oder Ermittlungszwecke zu unterstützen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten auf sichere Weise entsorgt, um unbefugten Zugriff oder Verwendung zu verhindern. Das DHS verfügt über strenge Verfahren für die Entsorgung sensibler Informationen, die sicherstellen, dass die Privatsphäre von Personen auch dann noch geschützt ist, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden.

Werden die Daten nicht entsorgt, so werden sie nach Ablauf der Reisegenehmigung archiviert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Daten verfügbar sind, damit sie wiederhergestellt werden können, falls sie für die nationale Sicherheit, für Ermittlungen und andere damit verbundene Strafverfolgungszwecke benötigt werden. Nach der Archivierung ist der Zugriff auf die Daten begrenzt und sie werden nur zu den oben genannten Zwecken abgerufen.

Schlussfolgerung

Das ESTA-Programm für visumfreies Reisen spielt eine wichtige Rolle bei der Erleichterung von Reisen in die Vereinigten Staaten bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen Sicherheit. Die Erhebung, Verwendung und Weitergabe von ESTA-Daten durch das DHS und das CBP unterliegt strengen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz der Daten. Diese Maßnahmen sind so konzipiert, dass sie ein Gleichgewicht zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte herstellen. Obwohl Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes berechtigt sind, haben das DHS und die CBP ihr Engagement für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten unter Beweis gestellt. Da sich die Landschaft des internationalen Reiseverkehrs und der Sicherheit weiterentwickelt, werden die fortlaufenden Bemühungen zur Verbesserung des Datenschutzes eine Schlüsselpriorität für das DHS und seine Teilbehörden bleiben.