Bearbeitet: Aug 25, 2023
Dieser Artikel behandelt eine Reihe von Fragen und Antworten dazu, wie ein ESTA für die Durchführung von geschäftlichen Aktivitäten in den USA genutzt werden kann, während man im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) reist. Als Reaktion auf die Informationen über die Nutzung eines ESTA für geschäftliche Zwecke haben wir eine Reihe der folgenden Fragen erhalten und haben daher weitere Informationen für Reisende mit fallspezifischen Anfragen bereitgestellt.
Sie können mit einem ESTA in die USA einreisen, um kommerzielle oder industrielle Aktivitäten durchzuführen oder anzubieten, solange Sie für diese Aktivitäten nicht von einer US-Quelle, wie einem Unternehmen oder einem Arbeitgeber, entlohnt werden. Zu den erlaubten kommerziellen oder gewerblichen Tätigkeiten gehören die Teilnahme an beruflichen oder geschäftlichen Treffen und Veranstaltungen, die Durchführung unentgeltlicher unabhängiger Forschungsarbeiten, das Aushandeln von Verträgen, das Führen von Rechtsstreitigkeiten oder das Treffen mit Geschäftspartnern.
Das können Sie, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Erstens müssen die Geräte oder Maschinen außerhalb der USA hergestellt werden. Zweitens dürfen Sie für die geleistete Arbeit keine Vergütung aus den USA erhalten. Und drittens muss die Erbringung solcher Dienstleistungen im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem US-Unternehmen festgelegt sein, und Sie müssen über das erforderliche technische Fachwissen zur Erbringung dieser Dienstleistungen verfügen.
Sie können keine finanzielle Entschädigung aus einer US-Quelle erhalten, wenn diese Entschädigung Ihre Haupteinkommensquelle ist. Als Berufssportler können Sie jedoch in die USA kommen, um an Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen teilzunehmen, für die Sie Geldpreise erhalten können.
In der Regel ist dies möglich, solange sowohl Sie als auch Ihre Mannschaft einen festen Geschäftssitz außerhalb der USA haben. Außerdem muss jegliches Gehalt, das Sie als Profisportler erhalten, aus ausländischen (nicht US-amerikanischen) Quellen stammen, und die Aktivitäten Ihrer Mannschaft müssen einen internationalen Aspekt haben oder Teil der Aktivitäten sein, die von einer internationalen Organisation organisiert werden.
Das ist möglich, allerdings mit einigen Einschränkungen. Erstens sollte der Zweck und die Dauer Ihres Aufenthalts ausschließlich die Teilnahme an Testspielen sein und nicht, um in den USA zu leben und zu arbeiten. Außerdem dürfen Sie keine finanzielle Entschädigung von einer US-Mannschaft erhalten, abgesehen von Zahlungen, die sich ausschließlich auf Ihre Ausgaben während des Testspiels beziehen (d. h. Hin- und Rückflug, Unterkunft und Verpflegung).
Sie können dies tun, solange Ihr Auftritt von einem ausländischen Unternehmen oder einer ausländischen Organisation vergütet wird. Die einzige Entschädigung, die Sie von einer US-Quelle erhalten können, beschränkt sich auf Ausgaben wie Unterkunft und Verpflegung oder in einigen Fällen auf Preise, die Sie für Ihre Leistung erhalten. Es ist auch möglich, als professioneller Künstler aufzutreten, wenn diese Aktivitäten Teil eines kulturellen Austauschprogramms sind.
Dies sollte höchstwahrscheinlich kein Problem sein, und Sie dürfen durch US-Gewässer segeln, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unabhängig davon, in welchem Land die Jacht registriert ist, muss das Schiff ursprünglich von einem ausländischen Hafen aus in See gestochen sein. Außerdem müssen alle Aufgaben oder Pflichten, die Sie erfüllen, ausschließlich mit den Aktivitäten des Schiffes zusammenhängen.
Nur wenn Ihre Tätigkeiten nicht als produktive Arbeit gelten oder die aktive Führung eines US-Unternehmens beinhalten, da für diese Tätigkeiten ein E-2-Visum erforderlich ist. Im Rahmen eines ESTA sind u. a. die Teilnahme an beruflichen oder geschäftlichen Treffen und Veranstaltungen, die Durchführung unentgeltlicher unabhängiger Forschungsarbeiten, das Aushandeln von Verträgen, das Führen von Rechtsstreitigkeiten oder Treffen mit Geschäftspartnern zulässig.
Nein, diese Tätigkeiten sind mit einem ESTA nicht erlaubt.
Nein, Sie müssen ein L-1-Visum beantragen.
Ja, das können Sie, wenn Ihre Rolle auf die Beobachtung beschränkt ist.
Nein, Sie können mit einem ESTA nicht an solchen Aktivitäten im Friedenskorps teilnehmen. Sie können diese Tätigkeiten jedoch mit einem A- oder B-Visum ausüben. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die in den Abschnitten 9 und 10 (a)(4) des Gesetzes über das Friedenskorps genannten Voraussetzungen erfüllen.
Das können Sie, solange Sie nicht bei einer ausländischen Regierung beschäftigt sind. Wenn Sie bei einer ausländischen Regierung angestellt sind und an diesem Praktikumsprogramm teilnehmen möchten, müssen Sie ein Visum beantragen.
Das können Sie, aber nur, wenn Sie einen ausländischen Arbeitgeber haben und Ihr Einkommen und Ihre Arbeitsaufgaben im Ausland und nicht in den Vereinigten Staaten angesiedelt sind.
Dies hängt vom Umfang Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Freiwillige Bauarbeiten sind nicht erlaubt, aber Sie können an Versammlungen teilnehmen, allgemeine Hilfe leisten oder bei Konferenzen oder religiösen Veranstaltungen sprechen.
Sie können solche Aktivitäten mit einem ESTA ausüben.
Notfallhelfer dürfen mit einem ESTA nicht in den USA in ihrem Beruf arbeiten. Notfallhelfer müssen je nach den Anforderungen der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) unterschiedliche Einreiseverfahren durchlaufen.