Wie lauten die ESTA-Berechtigungsfragen?

Veröffentlicht: Sep 01, 2018, Bearbeitet: Oct 16, 2022 | Stichworte: ESTA-Fragen, ESTA-Bewerbung, ESTA-Berechtigung

Die neun ESTA-Berechtigungsfragen sollen den U. S. Customs and Border Protection (CBP, US-Zoll- und -Grenzschutz) dabei helfen, die Einreiseerlaubnis eines Antragstellers in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program zu ermitteln. Jede dieser Fragen ist sehr wichtig, da die Antwort des Antragstellers zu Themen wie persönliche Gesundheit, Vorstrafen, Drogenkonsum, terroristische Aktivitäten, Beschäftigungsbestrebungen in den USA, Einwanderungs- Visumgeschichte sowie seine Reisegeschichte in ausgewählte Länder in Afrika und Nahost dem CBP klare Hinweise darauf gibt, ob der Antragsteller ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Auf diese Fragen wird von der folgenden Website verwiesen: https://cbp.gov/

ESTA-Berechtigungsfrage 1

„Leiden Sie an einem körperlichen oder geistigen Gebrechen; missbrauchen Sie Drogen oder sind Sie drogensüchtig; oder leiden Sie gegenwärtig an einer der folgenden Krankheiten (ansteckende Krankheiten werden gemäß Section 361(b) des Public Health Service Act definiert): Cholera, Diphtherie, infektiöse Tuberkulose, Pest, Pocken, Gelbfieber, hämorrhagisches Fieber, einschließlich Ebola, Lassa, Marburg, Krim-Kongo, schwere akute Erkrankungen der Atemwege, die ansteckend sind und wahrscheinlich zum Tod führen.“

Die erste ESTA-Berechtigungsfrage bezieht sich auf die körperliche und geistige Gesundheit des Antragstellers sowie Drogenkonsum und ansteckende Krankheiten. Die Frage gibt deutlich an, welche Krankheiten der Antragsteller offenlegen muss. Diese gesundheitsbezogenen Themen werden in einer Frage gesammelt, da sie ein kollektives Risiko für die Gesundheit von US-BürgerInnnen und eine Belastung für das US-Gesundheitssystem darstellen, wenn ein Reisender an einer körperlichen oder geistigen Krankheit leidet, drogenabhängig ist oder an einer der genannten Krankheiten leidet. Die US-Regierung möchte übertragbare Krankheiten und andere gesundheitsbezogene Risiken verständlicherweise kontrollieren und regulieren.

ESTA-Berechtigungsfrage 2

„Wurden Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt, das zu ernsthaften Sachschäden oder gravierenden Schäden für andere Personen oder Regierungsbehörden geführt hat?“

Die zweite ESTA-Berechtigungsfrage fordert den Antragsteller auf, durch „ja“ oder „nein“ anzugeben, ob er an nicht mit Drogenkriminalität verbundenen Verbrechen beteiligt war, die eine andere Person oder deren Besitz geschädigt haben. Früher wurde in dieser Frage der Begriff „Sittlichkeit“ verwendet, was bei Antragstellern zu Verwirrung im Hinblick auf die gesetzliche Definition geführt hat. Glücklicherweise hat DHS die Frage umformuliert, aber auch wenn die Frage nun verständlicher ist, lässt sich der Begriff „schwer“ unterschiedlich auslegen. Der Antragsteller muss selbst die Schwere des Schadens oder der Schädigung durch ein Verbrechen einordnen. Jede europäische Regierung ordnet die Schwere von Straftaten anders ein als die USA, wo Straftaten als Verbrechen, Vergehen (auch Verstöße) oder Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden. Ordnungswidrigkeiten werden beispielsweise, je nach Umfang des Schadens, als „geringere“ und nicht so schwere Straftaten angesehen und reichen von Kleindiebstahl über Rauschzustand in der Öffentlichkeit und Vandalismus bis zu rücksichtlosem Fahren und Besitz von Cannabis. Verbrechen sind von höchster Schwere und umfassen Straftaten wie Totschlag, Mord, Einbruch, Steuerhinterziehung, Brandstiftung, Hochverrat, Betrug usw. Der Antragsteller sollte sich unbedingt darüber im Klaren sein, dass ESTA während der Prüfung der Antragsteller Zugriff auf die Strafregister der europäischen Regierungen hat.

ESTA-Berechtigungsfrage 3

„Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch bzw. der Verteilung von illegalen Drogen begangen?“

Die dritte ESTA-Berechtigungsfrage bezieht sich auf Drogenkriminalität. Im Gegensatz zu anderen Fragen auf dem ESTA-Formular ist diese Frage sehr klar und präzise und leicht verständlich, ganz egal, in welchem Land der Antragsteller wohnt oder welche Staatsangehörigkeit er hat. Ein ESTA-Antragsteller, der gegen die Gesetze rund um Herstellung, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen verstoßen hat, muss diese Frage mit „ja“ beantworten.

ESTA-Berechtigungsfrage 4

„Trachten Sie danach, sich an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Genozid zu beteiligen, oder haben Sie sich jemals an derartigen Aktivitäten beteiligt?“

Die vierte ESTA-Berechtigungsfrage ist klar formuliert und soll die Antragsteller identifizieren, die Terrorismus, Spionage, Sabotage oder Völkermord begangen haben. Diese Frage bezieht sich nicht auf das Vorstrafenregister des Antragstellers in Bezug auf diese Aktivitäten, sondern fordert ihn dazu auf, offenzulegen, ob er während seines Aufenthalts in den USA plant, sich an solchen Aktivitäten zu beteiligen. Sollte der Antragsteller wirklich solchen Aktivitäten nachgehen wollen, muss er diese Frage mit „ja“ beantworten. Die Definition im Merriam-Webster lautet:

Terrorismus ist der „rechtswidrige Einsatz von Gewalt und Einschüchterung, insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, zur Durchsetzung von politischen Zielen“.

Spionage ist „das Ausspionieren oder der Einsatz von Spionen, für gewöhnlich durch Regierungen, mit dem Ziel, politische oder militärische Informationen zu erhalten“.

Sabotage ist die „vorsätzliche Zerstörung, Beschädigung oder Behinderung, insbesondere für politische oder militärische Vorteile“.

Genozid ist „die vorsätzliche Tötung einer großen Menschengruppe, insbesondere Angehörigen einer bestimmten Nation oder ethnischen Gruppe“.

ESTA-Berechtigungsfrage 5

„Haben Sie jemals betrügerische Handlungen begangen oder haben Sie sich Anderen gegenüber fälschlich dargestellt, um ein Visum bzw. den Zutritt zu den Vereinigten Staaten zu erlangen, oder haben Sie anderen Personen dazu verholfen?“

Antragsteller, die beim Antrag auf ein US-Visum oder ESTA betrügerisch gehandelt oder sich fälschlich dargestellt haben, werden als Sicherheitsrisiko angesehen. Aus diesem Grund hat CBP diese Frage in das ESTA-Formular aufgenommen, um diesen Personen die Genehmigung verweigern zu können. Unabhängig davon, ob ein Verbrechen zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen Person begangen wurde, muss der ESTA-Antragsteller offenlegen, wenn er betrügerisch gehandelt oder sich fälschlich dargestellt hat, selbst wenn er nicht belangt oder gefasst wurde.

ESTA-Berechtigungsfrage 6

„Versuchen Sie gegenwärtig, Arbeit in den Vereinigten Staaten zu bekommen, oder waren Sie je zuvor ohne vorherige Erlaubnis der U.S. Regierung in den Vereinigten Staaten angestellt?“

Wer im Rahmen des Waiver Program oder mit einem anderen nicht arbeitsbezogenen Visum in die USA einreist, verstößt gegen seine Aufenthaltsbestimmungen, wenn er ohne Genehmigung der US-Regierung in den USA arbeitet. Diese Frage soll die ESTA-Antragsteller disqualifizieren, die in den USA einen Job suchen oder die zuvor gegen Bedingungen ihres US-Visums verstoßen haben. Reisende in den USA dürfen mit einem B-1-Visum oder einem VWP keine Arbeit annehmen und müssen das entsprechende Arbeitsvisum erhalten, bevor sie jeglicher Form von bezahlter Arbeit in den USA nachgehen. Ein ESTA kann nicht von Arbeitssuchenden genutzt werden, kann wahrscheinlich aber genutzt werden, wenn Sie für ein Bewerbungsgespräch einreisen, das vor Ihrer Ankunft in den USA festgelegt wurde. Antragsteller mit genehmigtem ESTA können an der Grenze gebeten werden, als Grund für ihren Besuch das geplante Bewerbungsgespräch anzugeben. Solche Besucher müssen außerdem auf ihrer US-Landekarte angeben, dass sie zu Geschäftszwecken einreisen.

ESTA-Berechtigungsfrage 7

„Hat man Ihnen jemals ein U.S. Visum verweigert, das Sie mit Ihrem gegenwärtigen oder ehemaligen Pass beantragt haben, oder hat man Ihnen jemals den Zutritt zu den Vereinigten Staaten verweigert oder wurde Ihr Antrag auf Zutritt an einem U.S. Ankunftsort zurückgezogen?“

Die siebte ESTA-Berechtigungsfrage verlangt deutlich Informationen zu früheren Ablehnungen von US-Visumanträgen sowie Einreiseverweigerungen in die USA. Die Frage fordert ESTA-Antragsteller auch dazu auf, anzugeben, wenn Sie an der US-Grenze die Einreisegenehmigung zurückgezogen haben. CBP geht davon aus, dass ein Antragsteller, der seinen Antrag an der Grenze zurückzieht, aus Angst vor einer Verweigerung der Einreise gehandelt hat. Dieser Vorgang wird daher genauso gewertet wie eine Ablehnung. Bitte beachten Sie, dass diese Frage keine Informationen zu früheren ESTA-Ablehnungen fordert, da das System beim Einreichen Ihre Antragshistorie automatisch erkennt. Häufig machen Antragsteller Fehler in ihren ESTA-Anträgen und erhalten daraufhin eine Ablehnung. Wahrscheinlich muss der ESTA-Antragsteller in dem Fall das Formular erneut einreichen und die Frage mit „ja“ beantworten, um den Ablauf zu wiederholen.

ESTA-Berechtigungsfrage 8

„Sind Sie jemals länger als die Ihnen von der U.S. Regierung gewährte Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten geblieben?“

Es gilt als eklatanter Verstoß und Verstoß gegen die Visumbestimmungen, wenn die unter einer Visumalternative oder einem Visum gewährte Aufenthaltsdauer für die USA überzogen wird. Personen, die mit einem vorherigen US-Visum oder ESTA länger als genehmigt im Land geblieben sind, müssen davon ausgehen, dass sie kaum weitere Visa oder ESTA für die USA erhalten werden. Selbst wenn Sie nur einen Tag länger als mit dem Visum oder ESTA erlaubt bleiben, wird dies Folgen für Ihre zukünftige Einreisegenehmigung haben.

ESTA-Berechtigungsfrage 9

„Sind Sie am oder seit dem 1. März 2011 in den Iran, Irak, Libyen, Nord Korea, Somalia, Sudan, Syrien oder in den Jemen gereist bzw. waren Sie dort anwesend?“

2016 wurden aufgrund erhöhter Sicherheit und Terrorismusbedrohungen zusätzliche Regeln eingeführt. Die neunte ESTA-Berechtigungsfrage wurde in das ESTA-Formular aufgenommen, um Personen auszuschließen, die seit 2011 in den Iran, Irak, Libyen, Nord Korea, Somalia, Sudan, Syrien oder in den Jemen gereist sind. Diese Länder werden von DHS als Sicherheitsrisiko eingestuft. ESTA-Antragsteller, die seit 2011 in diese Länder gereist sind, müssen die Tatsache daher in ihrem ESTA-Antrag offenlegen.

Fazit

Wenn Sie auf eine dieser Berechtigungsfragen mit „Ja“ antworten, wird Ihr ESTA-Antrag voraussichtlich abgelehnt. Vergewissern Sie sich daher, dass Sie die Fragen vollständig verstehen, bevor Sie antworten. Wenn Sie „Ja“ antworten, werden Sie vom System dazu aufgefordert, die Antwort zu bestätigen, bevor Sie fortfahren können. Irreführende oder vorsätzlich falsche Antworten auf die Berechtigungsfragen oder in einem anderen Teil des Formulars führen voraussichtlich zur Ablehnung Ihres ESTA-Antrags. 

Wenn Sie einen Reisepass aus einem von der Visumpflicht befreiten Land besitzen und eine ESTA-Genehmigung für touristische, geschäftliche, medizinische oder Transitzwecke erhalten möchten, sollten Sie mit Ihrem Antrag beginnen, andernfalls besuchen Sie die Seite FAQ, um mehr über die ESTA-Genehmigung zu erfahren.

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ESTA ist eine obligatorische Reisegenehmigung für berechtigte Reisende, die für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten einreisen.

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